Orientierung zu Datenschutz, Hosting, Interoperabilität und der Kommunikation mit Angehörigen — geschrieben für Leitungen von Alters- und Pflegeheimen, Spitex-Organisationen und Spitälern in der Schweiz. Jede Aussage verweist auf ihre offizielle Quelle.
Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist zusammen mit seiner Verordnung (DSV) seit dem 1. September 2023 in Kraft. Für ein Alters- und Pflegeheim oder eine Spitex-Organisation, deren Dossiers im Kern aus Daten bestehen, die das Gesetz als besonders schützenswert einstuft, stellt sich die Frage konkret: Welche Pflichten folgen daraus? Nachstehend steht, was die Erlasse vorsehen.
«Müssen unsere Daten in der Schweiz bleiben?» Die Frage kommt in fast jeder Ausschreibung eines Alters- und Pflegeheims, einer Spitex-Organisation oder eines Spitals. Das Bundesrecht kennt keine allgemeine Pflicht, Gesundheitsdaten auf Schweizer Boden aufzubewahren: Es regelt ihre Bekanntgabe ins Ausland. Sektorielle und kantonale Vorschriften können dagegen eine Lokalisierung verlangen.
In einem Alters- und Pflegeheim lautet die Frage nicht, ob man mit den Angehörigen spricht, sondern wer was erfahren darf, in welchem Rhythmus — und wie sich das ein halbes Jahr später noch belegen lässt. Zwischen Berufsgeheimnis, gesetzlicher Vertretung und Datenschutz ist der Spielraum enger, als es scheint. Was folgt, beschreibt in allgemeiner Form, was die Erlasse des Bundes und zwei kantonale Gesetze vorsehen.
Ein Vertrag über eine Fachanwendung bindet eine Einrichtung für mehrere Jahre — und zwar an Daten, die das kantonale Recht oft länger aufbewahren lässt, als der Vertrag dauert. Die Frage ist deshalb nicht, welches Produkt die schönste Oberfläche hat, sondern was von Ihren Daten an dem Tag übrig bleibt, an dem Sie den Anbieter wechseln.
«Wir sind HL7/FHIR-kompatibel.» Der Satz steht in fast jeder Offerte für Pflegesoftware – und er sagt fast nichts darüber aus, was zwei Systeme am Ende tatsächlich austauschen können. Dieser Beitrag erklärt, was hinter den beiden Standards steckt, was sie einem Alters- und Pflegeheim oder einer Spitex-Organisation bringen und wie sie mit dem elektronischen Patientendossier zusammenhängen.
In einem Alters- und Pflegeheim kommt es oft vor, dass Bewohnerin, Familie und Pflegende nicht dieselbe Erstsprache haben. Das betrifft die informierte Einwilligung, die Qualität der Diagnose und die Sicherheit der Pflege. Was die offiziellen Schweizer Quellen dazu sagen.