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Verstehen, bevor man entscheidet.

Orientierung zu Datenschutz, Hosting, Interoperabilität und der Kommunikation mit Angehörigen — geschrieben für Leitungen von Alters- und Pflegeheimen, Spitex-Organisationen und Spitälern in der Schweiz. Jede Aussage verweist auf ihre offizielle Quelle.

revDSG: Was das Gesetz für ein Pflegeheim vorsieht, das Bewohnerdaten bearbeitet

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist zusammen mit seiner Verordnung (DSV) seit dem 1. September 2023 in Kraft. Für ein Alters- und Pflegeheim oder eine Spitex-Organisation, deren Dossiers im Kern aus Daten bestehen, die das Gesetz als besonders schützenswert einstuft, stellt sich die Frage konkret: Welche Pflichten folgen daraus? Nachstehend steht, was die Erlasse vorsehen.

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Gesundheitsdaten in der Schweiz hosten: was das Gesetz wirklich verlangt

«Müssen unsere Daten in der Schweiz bleiben?» Die Frage kommt in fast jeder Ausschreibung eines Alters- und Pflegeheims, einer Spitex-Organisation oder eines Spitals. Das Bundesrecht kennt keine allgemeine Pflicht, Gesundheitsdaten auf Schweizer Boden aufzubewahren: Es regelt ihre Bekanntgabe ins Ausland. Sektorielle und kantonale Vorschriften können dagegen eine Lokalisierung verlangen.

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Kommunikation mit Angehörigen im Alters- und Pflegeheim: was das Recht verlangt und was Sache der Organisation ist

In einem Alters- und Pflegeheim lautet die Frage nicht, ob man mit den Angehörigen spricht, sondern wer was erfahren darf, in welchem Rhythmus — und wie sich das ein halbes Jahr später noch belegen lässt. Zwischen Berufsgeheimnis, gesetzlicher Vertretung und Datenschutz ist der Spielraum enger, als es scheint. Was folgt, beschreibt in allgemeiner Form, was die Erlasse des Bundes und zwei kantonale Gesetze vorsehen.

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Software für ein Pflegeheim wählen: die Checkliste vor der Unterschrift

Ein Vertrag über eine Fachanwendung bindet eine Einrichtung für mehrere Jahre — und zwar an Daten, die das kantonale Recht oft länger aufbewahren lässt, als der Vertrag dauert. Die Frage ist deshalb nicht, welches Produkt die schönste Oberfläche hat, sondern was von Ihren Daten an dem Tag übrig bleibt, an dem Sie den Anbieter wechseln.

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HL7 und FHIR, erklärt für die Leitung von Pflegeeinrichtungen

«Wir sind HL7/FHIR-kompatibel.» Der Satz steht in fast jeder Offerte für Pflegesoftware – und er sagt fast nichts darüber aus, was zwei Systeme am Ende tatsächlich austauschen können. Dieser Beitrag erklärt, was hinter den beiden Standards steckt, was sie einem Alters- und Pflegeheim oder einer Spitex-Organisation bringen und wie sie mit dem elektronischen Patientendossier zusammenhängen.

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